Arbeitsrecht


Eine wiederholte fristlose Verdachtskündigung ist zulässig, wenn der ursprüngliche Verdacht des Arbeitgebers durch ein Ereignis, wie etwa die öffentliche Klageerhebung gegen den Arbeitnehmer, verstärkt wird (BAG, Urteil vom 27.01.2011 -2 AZR 825/09-).

Nur ein im Arbeitsvertrag klar und unmissverständlich formulierter Freiwilligkeitsvorbehalt gemäß den Vorgaben der Rechtsprechung kann einen Rechtsanspruch auf künftige Sonderzahlungen wirksam verhindern (BAG, Urteil vom 08.12.2010 -10 AZR 671/09-).

Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer vor deren Abschluss oder innerhalb eines bestimmten Bindungszeitraums nach Bestehen der Prüfung – z.B. 24 Monate – auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet (BAG, Urteil vom 19.01.2011 -3 AZR 621/08-).

Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf Einsichtnahme in seine vom Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte und kann Beseitigung oder Korrektur unrichtiger Daten in seiner Personalakte geltend machen (BAG, Urteil vom 16.11.2010 -9 AZR 573/09).

Die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel sollte aus-drücklich im Rahmen von Data-Use-Policies, wie es sie bereits in vielen Unternehmen gibt, festgelegt werden.