Familienrecht
Beim Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird der Erwerbsobliegenheit nur Genüge getan, wenn sich die Arbeitsplatzsuche auch auf Stellen erstreckt, die nicht der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit entsprechen
(OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2011 -4 WF 51/11-).




