Mietrecht
Eine Klage gegen den Mieter auf zukünftige Zahlung ist auch im Mietrecht möglich, wenn die ernsthafte Weigerung des Mieters vorliegt, Miete zu zahlen .
(BGH Urteil vom 04.05.2011 –VII ZR 146/10-)
Zahlt ein Mieter trotz mehrmaliger Aufforderung die Miete nicht termingerecht, kann dies zur fristlosen Kündigung führen. Wenn allerdings über Jahre hinweg der Vermieter die verspätete Zahlung der Miete geduldet hat, kann dies dazu führen, dass die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
(BGH, Urteil vom 04.05.2011 –VIII ZR 191/10-)




